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- Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen der Infinigate (Schweiz) AG ("Infinigate") liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Infinigate. Dies gilt insbesondere auch bei widersprechenden Geschäftsbedingungen. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von Infinigate bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Infinigate. Der Verzicht auf die Schriftform kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung erfolgen.
- Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Infinigate zustande. Er richtet sich ausschliesslich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen vom Kunden anerkannt werden. Dies gilt auch wenn Infinigate anders lautenden Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
- Kostenvoranschläge, Systemanalysen, Projektunterlagen, Zeichnungen, Muster, Entwürfe und sonstige Unterlagen dürfen weder anderweitig benutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Aufträge nach überlassenen Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Angaben werden im Hinblick auf Schutzrechte Dritter auf Gefahr des Kunden ausgeführt. Eingriffe in fremde Rechte gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Liefertermine und Fristen
- Liefertermine und Fristen sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Einhaltung setzt voraus, dass Infinigate sämtliche vom Kunden zu beschaffenden Informationen und gegebenenfalls Genehmigungen rechtzeitig zugehen. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Ereignisse, die von Infinigate nicht zu verantworten sind, so verlängert sich die Frist entsprechend.
- Wird ein Liefertermin oder eine Frist um mehr als sechs Wochen überschritten und ist eine vom Kunden danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz von Seiten der Infinigate vorliegt.
- Liefertermine und Fristen gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Kunden übergegangen bzw. die bestellte Leistung abgenommen ist.
- Unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt oder Unruhen, Transportverzögerungen, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen sowie sonstige störende Ereignisse entbinden Infinigate für ihre Dauer von der Pflicht zu rechtzeitiger Lieferung, und zwar auch, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Dauern sie länger als sechs Wochen, ist Infinigate auch berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
- Lieferbedingungen
- Mit Bereitstellung der Ware zum Versand, geht die Gefahr auf den Kunden über. Auch wenn frachtfreie Lieferung oder Lieferung gegen eine Frachtpauschale vereinbart wurde. Holt der Kunden die Ware ab, geht die Gefahr mit Anzeige der Bereitstellung auf den Partner über.
- Infinigate ist zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.
- Verpackungs- und Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Sofern nicht anders vereinbart, ist Infinigate berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendenden Waren auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Weder eine solche Versicherung noch etwa vereinbarte Übernahme der Transportkosten haben Einfluss auf den Gefahrenübergang.
- Bestellungen unter einem Mindestwert pro Auftrag werden mit einem Kleinmengenzuschlag belastet.
- Auf den Vertrieb von Software finden die Software Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers Anwendung. Der Kunde verpflichtet sich zu deren Einhaltung und wird, soweit vom Lizenzgeber vorgeschrieben, die entsprechenden Lizenzbestimmungen seinen Kunden schriftlich überbinden.
- Der Kunde ist verpflichtet die Ware bei Empfang umgehend auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 10 Tage nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.
- Preise, Zahlungsbedingungen
- Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und gegebenenfalls gesonderten Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Falls nichts anderes schriftlich vereinbart, sind Preisänderungen und Irrtum jederzeit vorbehalten. Für Nachbestellungen sind diese Preise nicht verbindlich. Die Preise sind Nettopreise frei Lager Infinigate. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und Kleinmengenzuschläge sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für im Rahmen der Auftragsabwicklung anfallende Reise- und Übernachtungskosten.
- Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen netto ohne jeden Abzug zu leisten. Dienstleistungsrechnung sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. Infinigate ist berechtigt, bei Fälligkeit ohne Mahnung oder bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank zu berechnen.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Infinigate ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis die Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
- Auf Verlangen von Infinigate tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von Infinigate gelieferten Produkte zahlungshalber an Infinigate ab (Art. 172 OR).
- Dem Kunden steht ein Rückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen von Infinigate nicht zu. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn Infinigate im Einzelfall zustimmt oder die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist.
- Alle unsere Forderungen, einschliesslich derjenigen, für die wir Wechsel angenommen haben oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.
- Macht Infinigate ihren Eigentumsvorbehalt geltend oder verlangt sie die Herausgabe aufgrund dieser Vorschriften, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag.
- Rücksendungen
- Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Infinigate und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Für Beschaffungsprodukte sowie für geöffnete Software ist eine Rücksendung ausgeschlossen.
- Infinigate behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann Infinigate eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen.
- In jedem Fall gelten die von Infinigate und vom Hersteller definierten Abläufe. Der Kunde hat vor der Rücksendung bei Infinigate eine RMA-Nummer zu verlangen.
- Falls nichts anderes schriftlich vereinbart und Infinigate einer Rücksendung von neuwertigen Geräten ausdrücklich zugestimmt hat, werden 8% vom Warenwert, mindestens jedoch Fr. 25.--, als Bearbeitungs-, Prüf-, Verpackungs- und Verwaltungskosten berechnet. Geräte in spezieller Ausführung und Software-Lizenzen können nicht zurückgenommen werden. Erfolgt eine zugestimmte Warenrückgabe mehr als 2 Wochen nach dem vereinbarten Termin, so ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 25% des Warenwertes fällig. Verzögert sich eine zugestimmte Warenrücknahme um mehr als 4 Wochen, so verfällt die Rücknahmegenehmigung und der ausgewiesene Kaufpreis wird sofort in voller Höhe ohne Abzüge fällig.
- Stimmt Infinigate einer Warenrücksendung zu und ist der Kaufpreis durch den Kunden bereits geleistet worden, so erhält der Kunde eine schriftliche Gutschrift. Die Gutschrift kann ausschliesslich mit einer neuen Bestellung in mindestens gleicher Höhe verrechnet werden. Eine Rücküberweisung des Kaufpreises wird damit ausgeschlossen.
- Garantieleistungen / Gewährleistungen
- Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d. h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Infinigate keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
- Die Gewährleistung von Infinigate für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen sowie allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Ansprüche gegenüber Infinigate und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von Infinigate besteht darin, allfällige eigene Ansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.
- Garantieleistungen können nur bei sachgemässer Behandlung erbracht werden. Schäden, die durch Einwirkung von Aussen und durch unberechtigte Eingriffe verursacht worden sind, werden ausgeschlossen.
- Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch Infinigate auf Kosten des Kunden.
- In jedem Falle hält sich der Kunde an die von Infinigate bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.
- Auftretende Störungen, die in die Garantieleistungen fallen, berechtigen den Kunden nicht, vom Kauf zurückzutreten. Wandelung ist ausgeschlossen.
- Falls nichts anderes schriftlich vereinbart besteht während Reparaturzeiten, Ausbesserungen, etc. kein Ersatzanspruch.
- Dienstleistungen/Support
- Infinigate kann Dienstleistungen wie Hotline Support, Consulting, Training, etc. für bestimmte Produkte anbieten.
- Dienstleistungen gemäss Abs. 1 sind im Produktpreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat gemäss den Ansätzen in der jeweiligen Preisliste bzw. gemäss besonderer Abmachung in Rechnung gestellt.
- Rücktritt
- Die Infinigate räumt ihren Kunden ein 7tägiges Rückgaberecht ein, für Produkte, die nicht den Spezifikationen oder Ankündigungen entsprechen.
- Ein Rücktrittsrecht besteht nicht. Gestattet Infinigate dennoch auf Wunsch des Kunden einen Rücktritt vom Kaufvertrag ohne dazu verpflichtet zu sein, wird ein angemessener Betrag in Rechnung gestellt. Werden Geräte oder Programme speziell hergestellt, so wird ein Rücktritt abgelehnt.
- Werden Systeme nach einer vorher vereinbarten Probestellung zurückgenommen, so wird neben den Transportkosten ein Beitrag von Fr. 250.- + MwSt. bei Auftragswert bis Fr. 15.000.- und Fr. 750.- + MwSt. bei Auftragswert über Fr. 15.000.- für die Geräterücknahme berechnet.
- Eigentumsvorbehalt
- Infinigate behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen, vor. Der Kunde kann an den gelieferten Produkten durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben. Jede Verarbeitung der von Infinigate gelieferten Produkte erfolgt für Infinigate, ohne dass Infinigate hieraus Verpflichtungen erwachsen. Bei Verbindung von im Eigentum der Infinigate stehenden Produkten mit anderen Waren steht Infinigate das Allein- oder Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Produkte zu den anderen Waren zur Zeit der Verbindung zu. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltsprodukte von Infinigate. Der Kunde wird die im Allein- oder Miteigentum von Infinigate stehenden Vorbehaltsprodukte als Verwahrer für Infinigate mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen.
- Eine Veräusserung der Vorbehaltsprodukte ist nur im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Andere, die Rechte von Infinigate gefährdende Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, sind unzulässig. Die dem Kunden zur Weiterveräusserung oder aus einem sonstigen die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt dieser schon jetzt zur Sicherheit an Infinigate ab. Veräussert er die Vorbehaltsprodukte zusammen mit anderen Waren, gegebenenfalls auch nach Be- oder Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren, so tritt er hiermit seine Ansprüche auf den Kaufpreis ab, soweit sie dem Wert des Eigentumsanteils von Infinigate an dem Vorbehaltsprodukt entsprechen. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Infinigate kann den Abnehmern des Kunden die Abtretung jederzeit anzeigen.
- Der Kunde wird Infinigate jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an Infinigate abgetreten sind, erteilen. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsprodukte wird der Kunde auf das Eigentum von Infinigate hinweisen und Infinigate unverzüglich benachrichtigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Kunde.
- Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäss nach, ist Infinigate jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Dies gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
- Infinigate wird die Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
- Schadensersatzansprüche
- Schadensersatzansprüche gegen Infinigate sowie ihre Erfüllungs- bzw. Errichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Beratung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung und auch für indirekte Schäden und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Die Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden (Mangelschäden), und solche Mangelfolgeschäden, gegen die von Infinigate zugesicherte Eigenschaften den Kunden gerade absichern sollen. Für sonstige Mangelfolgeschäden haftet Infinigate nur in dem wie vorstehend beschriebenen eingeschränkten Umfang.
- Infinigate haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass Infinigate deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Bei einem durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schaden wird die Haftung darüber hinaus in jedem Fall nur in der Höhe übernommen, die Infinigate zur Zeit des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung aller Infinigate bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorausschaubar war.
- Schadensersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres. Für den Fristbeginn gilt die Abnahme der Ware.
- Gewerbliche Schutzrechte
- Bei ausschliesslich von Infinigate hergestellten Produkten, wird Infinigate den Kunden bei der Verletzung von Schweizer Schutzrechten (einschliesslich Urheberrechten) von Schadensersatzansprüchen des Schutzrechtsinhabers freistellen. Infinigate übernimmt dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge, sofern dieser Infinigate von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Infinigate alle Abwehrmassnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
- Sind gegen den Kunden Ansprüche gemäss Abs. 1 geltend gemacht worden oder zu erwarten, kann Infinigate auf seine Kosten das Produkt in einem für den Kunden zumutbaren Umfang ändern oder austauschen. Wahlweise kann Infinigate auch das Produkt zurücknehmen und den entrichteten Kaufpreis abzüglich eines dem Alter des Produktes angemessenen Minderungsbetrages erstatten oder das Nutzungsrecht erwerben.
- Infinigate ist von allen Verpflichtungen nach dieser Bestimmung freigestellt, falls die Ansprüche gemäss Abs. 1 auf kundenseitig bereitgestellten Kundenprogrammen oder Daten oder darauf beruhen, dass das Programm nicht in einer gültigen, unveränderten Originalfassung oder unter anderem als in der Leistungsbeschreibung eingegebenen Ersatzbedingungen genutzt werden.
- Weitergehende Verpflichtungen von Infinigate bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten bestehen - von Ziffer 13 abgesehen - nicht.
- Sonstiges
- Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig.
- Die vorliegenden AGB können von Infinigate jederzeit abgeändert werden und durch neuen Bestimmungen ersetzt werden, welche Infinigate auf dem Internet publizieren oder anderweitig dem Kunden mitteilen kann. Die geänderten AGB gelten für alle ab ihrer Publikation erteilten Aufträge des Kunden.
- Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit rechtlicher Zustimmung von Infinigate übertragen.
- Die von Infinigate angebotenen Produkte unterliegen den US- und schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
- Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zug, auch für Ansprüche bei Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozessen sowie Mahnverfahren. Es ist ausschliesslich das Schweizerische Recht anwendbar.
Juli 2002
Download im PDF Format
Quelle: http://www.infinigate.ch/company/agbs.html